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Satzung

in Auszügen vom 26.01.1991

§1 Name, Sitz und Zweck des Vereins
Der Verein führt den Namen MÄNNER-TURN-VEREIN 1861 ELBERFELD E.V. und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wuppertal unter Nr. 1399 eingetragen worden. Der Verein hat seinen Sitz in Wuppertal / Elberfeld.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke".

Insbesondere durch planmäßige Pflege vielseitiger Leibesübungen den Körper der Mitglieder zu kräftigen, die Betreuung der Jugend sowie die Pflege der Kameradschaft und Geselligkeit.

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Politische, rassistische oder religiöse Betätigungen dürfen innerhalb des Vereins nicht erfolgen.

Die Farben des Vereins sind Schwarz - Gelb.

§3 Beitrag

a. Die Vereinsmitglieder haben einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird.
b. Außerdem ist einmal jährlich ein Beitrag zur Versicherung zu leisten. Mit diesem Beitrag ist da Mitglied gegen Unfall, Invalidität oder Tod nach den Gesetzen der Versicherung beim Sport versichert.
c. Die Beitragspflicht der Jugendlichen und Kinder ist gesondert geregelt.
d. Es wird ein Jahresbeitrag erhoben.
Der Beitrag ist bis zum 31.03. des Kalenderjahres auf ein angegebenes Vereinskonto zu überweisen.
Ist eine Mahnung erforderlich, so werden Mahngebühren erhoben.

§4 Verwaltung
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Verein verwaltet sich durch:
a) die Mitgliederversammlung (Hauptversammlung)
b) den Vorstand.

§5 Mitgliederversammlung (Hauptversammlung)
In den drei ersten Monaten findet die Mitgliederversammlung statt. Die Einladungen hierzu haben mindestens zwei Wochen vorher durch schriftliche Benachrichtigung zu erfolgen. Mit der Einladung ist die Tagesordnung bekanntzugegen. Besondere Anträge für die Tagesordnung sind mindestens eine Woche vorher beim Vorstand schriftlich einzureichen.

Punkte der Tagesordnung sind:

1. Bericht des Vorstandes über das abgelaufene Jahr.
2. Bericht über die Kassengeschäfte für das abgelaufene Jahr.
3. Bericht der Kassenprüfer.
4. Entlastung des Vorstandes.
5. Genehmigung des Haushaltsvoranschlages für das folgende Jahr.
6. Beschlußfassung über Anträge.
7. Neuwahl des engeren und erweiterten Vorstandes, Ältestenrat und Kassenprüfer
8. Verschiedenes.

Der geschäftsführende Vorstand hat den Mitgliedern auf der Jahreshauptversammlung über seine Tätigkeit im vergangenen Jahr zu berichten und Rechenschaft abzulegen.

§9 Haftung
Der Verein haftet gegenüber seinen Mitgliedern nicht für die bei den sportlichen Veranstaltungen etwa eintretenden Unfälle oder Diebstähle auf den Sportplätzen, in den Turnhallen und den Räumen des Vereins.

§11 Sportjugend
a) Die Sportjugend führt und verwaltet sich im Rahmen der Satzung selbstständig. Sie entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.

b) Alles andere regelt die Jugendordnung des Vereins.

 
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